SP0101
Anschlagart „aufgelegt“ für
Luftgewehr- und Kleinkaliber-Wettkämpfe
Bei der Bundesmeisterschaft 2005
waren 2 unterschiedliche Fassungen der Bundessportordnung
im Umlauf. Das hat bei der
obengenannten Anschlagart zu Irritationen
und unliebsamen Diskussionen
geführt.
Um für die Zukunft Klarheit zu
schaffen, wird der entsprechende Abschnitt der
Sportordnung wie folgt präzisiert:
6.1.6 Stehend aufgelegt
Dieser Anschlag ist nur den Schützen
der Altersklassen, der Seniorenklassen, der
Damenklassen II und III und beim
Bundesschülerprinzenschießen gestattet. Die Waffe
liegt auf einer waagerechten
Auflage. Die Auflage kann seitlich höhenverstellbar an
einer Stange oder fest auf dem Kopf
einer höhenverstellbaren Stange angebracht
sein. Das Gewehr liegt mit dem
Vorderschaft auf der Auflage auf.
Die linke Hand darf das Gewehr am
Vorderschaft – für die Aufsicht sichtbar entfernt
von der Auflage – umfassen; die
linke Hand darf das Gewehr an der Kolbenkappe von
unten umfassen; die linke Hand muss die Auflage geschlossen umfassen – dabei ist
es erlaubt, dass die Hand am Schaft und der Schaft an der
aufgehenden Stange
anliegen. Die Benutzung der linken Hand ist nicht zwingend
erforderlich.
An der Waffe dürfen keine
Haltevorrichtungen (z.B. Handstop, Riemenhalterung,
Noppengummi etc.) angebracht sein.
Diese Klarstellung gilt für alle
Wettkämpfe im Bund der Historischen Deutschen
Schützenbruderschaften ab 2006.
Dieter von der Heiden
Bundesschießmeister