SP0101

Anschlagart „aufgelegt“ für Luftgewehr- und Kleinkaliber-Wettkämpfe

Bei der Bundesmeisterschaft 2005 waren 2 unterschiedliche Fassungen der Bundessportordnung

im Umlauf. Das hat bei der obengenannten Anschlagart zu Irritationen

und unliebsamen Diskussionen geführt.

Um für die Zukunft Klarheit zu schaffen, wird der entsprechende Abschnitt der

Sportordnung wie folgt präzisiert:

6.1.6 Stehend aufgelegt

Dieser Anschlag ist nur den Schützen der Altersklassen, der Seniorenklassen, der

Damenklassen II und III und beim Bundesschülerprinzenschießen gestattet. Die Waffe

liegt auf einer waagerechten Auflage. Die Auflage kann seitlich höhenverstellbar an

einer Stange oder fest auf dem Kopf einer höhenverstellbaren Stange angebracht

sein. Das Gewehr liegt mit dem Vorderschaft auf der Auflage auf.

Die linke Hand darf das Gewehr am Vorderschaft – für die Aufsicht sichtbar entfernt

von der Auflage – umfassen; die linke Hand darf das Gewehr an der Kolbenkappe von

unten umfassen; die linke Hand muss die Auflage geschlossen umfassendabei ist

es erlaubt, dass die Hand am Schaft und der Schaft an der aufgehenden Stange

anliegen. Die Benutzung der linken Hand ist nicht zwingend erforderlich.

An der Waffe dürfen keine Haltevorrichtungen (z.B. Handstop, Riemenhalterung,

Noppengummi etc.) angebracht sein.

Diese Klarstellung gilt für alle Wettkämpfe im Bund der Historischen Deutschen

Schützenbruderschaften ab 2006.

Dieter von der Heiden

Bundesschießmeister