Bezirksverband Geilenkirchen
im Bund der Historischen Deutschen
Der Bezirksschießmeister
Bestimmungen zur Durchführung der Bruderschaftsvergleichskämpfe im Bezirksverband Geilenkirchen
I. Allgemeines
Als Vorbereitung zu den Meisterschaften, aber auch um das sportliche Schießen und die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Bruderschaften zu fördern, werden im Herbst und in den Wintermonaten innerhalb des Bezirksverbandes Bruderschaftsvergleichkämpfe durchgeführt.
Bruderschaftsvergleichskämpfe
1. Für die
Bruderschaftsvergleichkämpfe werden Mannschaften von mindestens vier (Schülerklasse
drei) und bis zu sechs
2. Mannschaftsmeldungen
erfolgen schriftlich an den Gruppenleiter. Sie müssen Vor- und Familiennamen,
Geburtsdatum, (nur bei Schüler und
Auflageschützen) und Bastiannummer der Schützen enthalten. Der Meldebogen des
Bezirksverbandes ist zu verwenden. Die bei den Vergleichskämpfen für eine
Bruderschaft startende Mannschaft ist für die Bezirksklasse, in der sie
startet, bis zum 15.07. eines jeden Jahres zu melden. Meldungen
die nach dem 15.07. eingehen,
werden nicht mehr berücksichtigt. Die Höhe des Startgeldes ist vor den Rundenwettkämpfen
festzulegen. Das Startgeld ist vor dem Beginn der RWK an den Gruppenleiter zu
entrichten. Die Mannschaftsmeldungen zu den Vergleichskämpfen müssen neben der
namentlichen Meldung der
3. Eine Unterteilung in Altersklassen erfolgt nicht. Sind jedoch genügend Mannschaften einer Klasse vorhanden, so kann eine eigene Gruppe gebildet werden. Lediglich wird eine gesonderte Schülerklasse geführt.
4. Sofern Senioren in der allgemeinen Klasse schießen, erhalten sie keine Vergünstigungen.
5. Die Ergebnisse der
vier besten
6. Bei der Gesamtwertung
der Ergebnisse der Einzelschützen wird bei Gruppen bis zu sechs
Mannschaften ein Ergebnis, bei Gruppen mit mehr als sechs Mannschaften zwei
Ergebnisse gestrichen. Es handelt sich jeweils um das schlechteste Ergebnis
bzw. die schlechtesten Ergebnisse. Ein nicht geschossener Wettkampf ist einem
schlechten Ergebnis gleichzusetzen. Die Ergebnisse der Einzelwertung sollen wie
folgt aufgelistet werden: Namen des
7. Die siegende Mannschaft erhält zwei Pluspunkte, die verlierende zwei Minuspunkte.
8. Endet ein Kampf ringgleich, so erhält jede Mannschaft einen Punkt.
9. Die Mannschaft mit den meisten Pluspunkten ist Gruppensieger.
10. Haben mehrere Mannschaften eine gleiche Punktzahl, so ist die Mannschaft mit den meisten Ringen Gruppensieger.
11. Sind Ringe und Punkte gleich, so muss unter neutraler Leitung und auf einem neutralen Schießstand ein Entscheidungskampf ausgetragen werden.
12. Der verantwortliche Gruppenleiter überwacht die Vergleichskämpfe.
13. Die gastgebende Bruderschaft hat sofort nach Beendigung des Kampfes die Ergebnisliste dem Gruppenleiter zuzustellen. Sie muss spätestens am ersten Arbeitstag nach dem Wettkampf abgesandt werden. Ihm obliegt die Überprüfung und Korrektur der Ergebnisse.
14. Eine Bruderschaft kann mit beliebig vielen Mannschaften an den Kämpfen teilnehmen.
15. Alle Teilnehmer der Vergleichskämpfe müssen beim Start den Mitgliedsausweis des BHDS (BAStian) in Verbindung mit dem Personalausweis vorweisen.
16. Zur Meldung gilt die
Bastiannummer des BHDS als Mitglieds- und Versicherungsnachweis.
17. Startet ein Schütze in einer anderen Mannschaft oder Gruppe als angegeben, so ist sein Ergebnis ungültig.
18. Es ist möglich, eine Klassen- oder Mannschaftsänderung zu erwirken. Dies muss beim Gruppenleiter schriftlich erfolgen. Erst wenn dem Antrag stattgegeben wurde, kann der Schütze in einer anderen Mannschaft oder Gruppe starten.
19. Es findet ein Auf-
und Abstieg statt. Die erstplazierte Mannschaft einer Gruppe steigt in die
nächsthöhere Gruppe auf. Die letztplazierte Mannschaft einer Gruppe steigt in
die nächstniedrige ab. Es obliegt dem Gruppenleiter bei Anzahl der Mannschaften
selbstständig eine Klasseneinteilung vorzunehmen. Verweigert eine Mannschaft
den Aufstieg in die nächsthöhere Gruppe, so wird sie für eine Saison der Bruderschaftsvergleichskämpfe
ausgeschlossen. Davon betroffen sind auch die in dieser Mannschaft gemeldeten
20. Bestehen in einer Gruppe mehrere Untergruppen, ist der Gruppensieger zu ermitteln, desgleichen auch der Absteiger unter den schlechtesten Mannschaften.
21. Die Bruderschaftsvergleichskämpfe finden im Luftgewehr-, Luftpistolen- und Kleinkaliberschießen statt.
22. In der Bezirksklasse gilt folgende Regelung:
Luftgewehrschießen : Je Schütze 15er Schußserie, 1 Schuß je Spiegel,
Luftpistolenschießen : Je Schütze 15er Schußserie, 3 oder 5 Schuß je Scheibe,
Kleinkaliberschießen : Je Schütze 15er Schußserie jeweils in den Anschlagsarten liegend, stehend, kniend, 3 Schuß je Scheibe.
Geschossen wird entweder auf Einzelscheiben oder Streifen.
II. Durchführung
1. Die
Bruderschaftsvergleichskämpfe werden durchgeführt nach den Bestimmungen für das
sportliche Schießen des Bundes der Historischen Deutschen
2. Die Termine werden vom Gruppenleiter festgesetzt. Bei der Festlegung der Termine kann bei zwingenden Gründen auf die Besonderheiten einer Bruderschaft eingegangen werden. Die im Startplan erstgenannte Mannschaft ist die Gastgebende. Bei Gruppen ungleicher Teilnehmerzahl hat an jedem Wettkampftag eine Mannschaft frei. Eine Einladung erfolgt nicht.
3. Nachschießen nach dem ursprünglich angesetzten Termin ist nicht zulässig. Ausnahmen z.B. bei höherer Gewalt sind mit dem Gruppenleiter abzusprechen. Termine dürfen nur vorgezogen werden. Der vorgezogene Termin für den RWK liegt zwischen den beiden RWK - Tagen. Muss ein Schütze vorschießen, ist dies mit dem gegnerischen Mannschaftsführer terminlich abzuklären. Das Vorschießen wird generell immer auf dem Schießstand der gegnerischen Mannschaft ausgerichtet. Müssen aus beiden am Wettkampf teilnehmenden Mannschaften Schützen vorschießen, so findet dies auf dem Schießstand welcher das Heimrecht genießt statt.
4. Nach einer Wartezeit von 30 Minuten gilt der Wettkampf für die nicht angetretene Mannschaft als verloren. Der Gruppenleiter ist sofort zu informieren.
5. Die angetretene Bruderschaft kann unter Aufsicht eines Neutralen schießen. Das Ergebnis wird gewertet, als wenn ein Gegner vorhanden gewesen wäre.
6. Ist an dem Tag kein Neutraler anwesend, so muss der Gruppenleiter einen Unparteiischen bestimmen und einen Termin festlegen, an dem das Schießen stattfindet.
7. Der Wettkampf kann auf dem eigenen Stand durchgeführt werden.
8. Bei nachzuweisenden Verspätungen infolge höherer Gewalt, setzt der Gruppenleiter einen neuen Termin fest.
9. Die Wettkampfzeit richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Schießstände. Ausgegangen wird von vier Ständen, die vorhanden sein müssen.
Beispiel: 4 Stände bei 15er Schußserie = 1 Stunde 30 Minuten , Beispiel: 6 Stände bei 15er Schußserie = 1 Stunde
Innerhalb dieser Zeit müssen alle
10. Vor Beginn eines Vergleichskampfes muss die jeweilige Mannschaftsaufstellung schriftlich festliegen. Der Eintrag erfolgt in die Schießliste.
11. Der Gastgeber stellt die Schießscheiben oder Streifen.
12. Die Wettkampfscheiben werden vor dem Wettkampf von beiden Mannschaftsführern abgezeichnet.
13. Munition stellt jede Mannschaft für sich.
14.Die Auswertung der Scheiben muss von je einem Vertreter der beteiligten Mannschaften vorgenommen werden. Sie wird durch die Unterschriften bestätigt. Der Gastgeber muss die Wettkampfscheiben 4 Wochen aufbewahren, gerechnet vom Wettkampftermin an. Auf Verlangen des Gruppenleiters sind diesem die Wettkampfscheiben innerhalb dieser Frist auszuhändigen.
15. Wird keine Einigung bei der Auswertung erzielt, so sind die beschossenen Wettkampfscheiben und ein kurzer Bericht dem Gruppenleiter vorzulegen. Der Gruppenleiter teilt seine Entscheidung den beiden Mannschaften mit. Dies gilt auch bei allen anderen Einsprüchen und Protesten. Sie müssen schriftlich unter Beifügung der Schießliste dem Gruppenleiter eingereicht werden. Wird die Entscheidung des Gruppenleiters von einer Mannschaft nicht angenommen, so entscheidet letztlich der Bezirksschießmeister nach Beratung mit dem Bezirkssportausschuss.
16. Eine Standaufsicht muss bei jedem Wettkampf vorhanden sein. Die Standaufsicht wacht über die korrekte Durchführung des Wettkampfes. Dies wird durch die Unterschrift auf der Schießliste nach Abschluss des Wettkampfes bestätigt.
17. Bei Nichteinhaltung der Richtlinien droht den betroffenen Mannschaften bzw. Schützen Punkte- und Ringabzug, sowie bei mehrmaligem Verstoß eine Disqualifikation durch den Sportausschuss.
18. Die Bruderschaftsvergleichskämpfe beginnen im September und müssen in allen Gruppen am 30. April des folgenden Jahres beendet sein. Eventuelle Aufstiegskämpfe müssen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres durchgeführt sein.
Leiffarth, den 14. Juli 2011
Rudi Baumanns
Bezirksschiessmeister
(Diese Bestimmungen wurden in der Schiessmeisterversammlung vom 14.07.2011 beschlossen!)